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Wissenswertes

Erkrankung Ihres Kindes

Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen können, informieren Sie bitte die Schule.

Bitte rufen Sie zwischen 7:00 und 8:00 im Sekretariat der Schule an, um Ihr Kind krank zu melden.

Dies dient der Sicherheit Ihres Kindes, weil wir so ausschließen können, dass ihm auf dem Schulweg etwas passiert ist.

Darüber hinaus geben Sie bitte Ihrem Kind am ersten Tag des Schulbesuches nach der Erkrankung eine schriftliche Entschuldigung mit.

Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls während des Schultages benachrichtigt die Schule die Eltern, damit das Kind in die Fürsorge der Eltern übergeben werden kann. Es ist daher unbedingt notwendig, der Schule die aktuelle Erreichbarkeit der Eltern mitzueilen. Sollte sich dies geändert haben, benachrichtigen Sie uns bitte!

Beurlaubung Ihres Kindes

Die Beurlaubung eines Kindes wird nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.

Die Klassenleitung kann eine Beurlaubung bis zu drei Tagen aussprechen.

Längere Beurlaubungen muss die Schulleitung genehmigen.

Die Genehmigung orientiert sich am Leistungsstand des Kindes und an dessen Arbeits- und Sozialverhalten.

Fehltage werden auf dem Zeugnis vermerkt.

Karen Korge