Bewertung und Zensierung
Grundlagen der Bewertung und Zensierung an der Eigenherd-Schule
In den Jahrgangsstufen 1 und 2 werden an der Eigenherd-Schule verbale Beurteilungen anstelle von Zensuren erteilt. Zum Schulhalbjahr erfolgen in diesen Klassenstufen Elterngespräche zum erreichten Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler.
Ab der 3. Jahrgangsstufe erhalten die Schülerinnen und Schüler Zensuren und sowohl zum Halbjahr als auch zum Ende des Schuljahres Notenzeugnisse.
Grundlage der Bewertung und Zensierung ist das Brandenburgische Schulgesetz, § 57, 58 und 59 sowie die Grundschulverordnung, § 10 und die VV-Leistungsbewertung.
In der Grundschule wird die Zensierung grundsätzlich im Verhältnis 60% mündliche Leistung und
40% schriftliche Leistung vorgenommen.