Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/27
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
bald beginnt für Ihr Kind ein neuer, spannender Lebensabschnitt – die Schulzeit! Damit alles gut vorbereitet ist, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zur Anmeldung.
Wer wird im Sommer für das Schuljahr 2026/27 eingeschult?
Ihr Kind wird schulpflichtig, wenn es bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt wird (§ 37 Abs. 3 BbgSchulG). Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2026 sechs Jahre alt werden, können ebenfalls eingeschult werden – dafür reicht ein formloser Antrag, den Sie einfach zur Anmeldung mitbringen (§§ 37 Abs. 4 Satz 1 und § 51 Abs. 1 BbgSchulG). Mit der Aufnahme beginnt die Schulpflicht.
Vor der Einschulung findet eine Schuluntersuchung statt, um die Schulreife Ihres Kindes zu bestätigen (§ 37 Abs. 1 BbgSchulG).
Möchten Sie, dass Ihr Kind später eingeschult wird? Dann benötigen die Schulen einen ausgefüllten Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch, welchen Sie in der zuständigen Schule erhalten können.
Was muss in die zuständige Schule zur Anmeldung mitgebracht werden?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
✅ das ausgefüllte Anmeldeformular
✅ die Original-Bestätigung der Sprachstandsfeststellung
✅ die Geburtsurkunde Ihres Kindes (Original)
✅ Ihren Personalausweis
✅ bei Alleinerziehenden/Geschiedenen/Unverheirateten: Nachweis über das Sorgerecht
✅ Vollmacht des Elternteils, falls Elternteile alleine kommen
✅ Ärztlicher Nachweis zum Masernimpfschutz bzw. -Immunität
✅ und natürlich: Ihr Kind
Alle Anträge/Formulare finden Sie auf den Webseiten der Schulen und unter www.kleinmachnow.de
Wann und wo findet die Anmeldung statt?
Die Anmeldung erfolgt vom 19. bis 21. Januar 2026 direkt in der jeweiligen Schule.
Bitte vereinbaren Sie vorher online einen Termin unter dem Schulportal Brandenburg:
https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren/alterspruefung
Alle Informationen können Sie dem Flyer auch noch einmal entnehmen: FLYER EINSCHULUNG